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März 1920
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Wirtschaft & Soziales: Einwanderung
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Wirtschaft & Soziales: Einwanderung
In den 1920er Jahren war Großbritannien der Mittelpunkt eines viele Kontinente und Länder umfassendes Empire, dessen Bevölkerungszahl sich auf ungefähr 400 Millionen Menschen belief. Viele aus den durch Großbritannien besetzten Gebieten und Kolonien, kämpften während des I. Weltkrieges auf britischer Seite. Doch Großbritannien war nicht nur während des I. Weltkrieges vom Empire abhängig, sondern auch und insbesondere in den Jahren danach.
Global wuchs die Wirtschaftsleistung der einzelnen Länder, insbesondere Frankreich, Deutschland und den USA rapide an und Großbritannien hatte aufgrund der hohen Inflation der Kriegsjahre kaum Kapazitäten Waren aus anderen Ländern und fremden Kolonien zu beziehen. Der Hauptimport, sowie der größte Teil des Exports lief nahezu ausschließlich innerhalb des britischen Empires. Der exzessive Raubbau der wirtschaftlichen und existenziellen Grundlage der Kolonien, der für die Versorgung Großbritanniens betrieben wurde, führte schließlich dazu, dass viele Menschen aus den Kolonien nach Großbritannien immigrierten da ihnen in den eigenen Ländern oftmals die Lebensgrundlagen entzogen worden waren.

Die meisten der Immigranten kamen mit Schiffen nach Großbritannien und benötigten zur Übersetzung aufgrund ihres Status als Bürger des Empires kein extra ausgeschriebenes Visa. Jedoch mussten sie sich von den britischen Verwaltungssitzen in den jeweiligen Empire-Kolonien Passagierscheine aushändigen lassen um nach Großbritannien übersetzen zu können. Zumeist war die Ausschreibung mit Steuern und Abgaben behaftet, die sich die insbesondere ärmere Teile der Bevölkerung nicht leisten konnten, sodass auch die illegale Einreise durchaus ein Thema war. Allerdings war es - insbesondere wegen der vermehrten illegalen Einreisen, als auch durch die besonderen Erfordernisse des I. Weltkrieges - für jeden Einreisenden durch den 1914 in Kraft getretenen Register of Aliens Act verpflichtend, sich bei der örtlichen Polizei zu melden und registrieren zu lassen.
Ausnahmeregelungen gab es während des I. Weltkrieges für Staatsangehörige der europäischen Ländern beziehungsweise Länder, die nicht dem britischen Empire unterstellt waren, denn bei jenen Immigranten war eine einfache Registrierung bei der Polizei nicht möglich. Die Registrierung erfolgte über das jeweilige Melde- und Registrieramt der jeweiligen Stadt - zumeist London als Ankunftsort - in jenem Prozess vor einem Tribunalgericht geprüft wurde, ob es sich bei dem Einreisenden um eine Bedrohung für Großbritannien und das Empire handelte. Nach positiver Prüfung wurden Index Karten, vergleichbar mit den heute in Deutschland geführten Aufenthaltsdokumenten, auf denen Name, Adresse, Beruf, Geburtsland, Status, sowie die Tribunalsentscheidung vermerkt war und die zu jeder Zeit mit sich geführt werden mussten, wollte man eine Inhaftierung und Ausweisung nicht riskieren. Auch nach der Beendigung des I. Weltkrieges war es für Menschen aus Nicht-Empire Staaten verpflichtend jene Index-Karten bei sich zu führen.

Wesentlich lockerer war der Umgang hingegen bei der Einbürgerung von Personen beziehungsweise die Dauer ihres Aufenthalts. Während man sich einbürgern lassen konnte - dies erforderte sehr hohe bürokratische und nicht zuletzt finanzielle Hürden - gab es jedoch keinerlei Verpflichtung dazu, da man auch ohne Bürgerstatus sich unbegrenzt in Großbritannien aufhalten und arbeiten konnte, solange man eine Anstellung fand.